Ständeordnung
Ständeordnung

 

 

Die Gesellschaft des Mittelaters gliederte sich in die verschiedenen Stände.

 

Es gab die drei Stände

 

1. Gruppe der Geisltichkeit

2. der Adel

3. der (Stadt)- Bürger gelgentlich auch freie Bauern, nicht jedoch den Rest der Bevölkerung

 

Der höhere Klerus hatte große politische Macht inne, siehe Fürstbischöfe, Kardinäle und Päpste.

 

Denn unterhalb der Stände gab es sehr kopfreiche unterständische Gruppierungen der halb- und unfreien Bauern, des Haus-, Hof-, Klostergesindes, die unehrlichen Berufe (z. B. die Müller), das Fahrende Volk, Verarmte, Entlaufene, abgedankte Söldner und Räuber; auch Minderheitenangehörige (Juden, Roma und Sinti) und so weiter.

 

Diese Stände galten als von Gott gegebene Ordnung. Man wurde in seinen Stand hineingeboren. Der Stand wurde aber nicht durch den Reichtum definiert. So konnte ein Kaufmann wesentlich reicher sein, als ein Adeliger, er blieb dennoch seinem Stand verhaftet.

 

Das ständische System ist somit ein relativ statisches Gesellschaftsmodell. Nicht von ungefähr haben statisch und status, das lateinische Wort für „Stand“, dieselbe etymologische Herkunft.

 

Die politische und militärische Macht konzentrierte sich im Mittelalter keineswegs in der Hand des Landesherren bzw. Königs. Vielmehr war dieser bei seiner Herrschaft auf die Mitwirkung der gesellschaftlichen Eliten („Vasallen“) angewiesen. Zunächst brauchte er die militärische Leistung seiner adeligen Vasallen, dann finanzielle Abgaben, die er aber nur mit Zustimmung der Grundherren – also den Adeligen oder den Klöstern und Stiftern – erheben lassen konnte. Der Höhepunkt ständischer Macht lag in den meisten europäischen Ländern in der Zeit vom 15. bis zum 17. Jahrhundert. In manchen evangelisch gewordenen Territorien verschwanden die Klöster und Stifte im Laufe des 16. Jahrhunderts aus dem ständischen System, in anderen (z. B. Württemberg) nahmen evangelische Prälaten die Rechte ihrer katholischen Vorgänger wahr.

 

 

 

 

 

Quelle: Wikipedia