Das Frauenbild im im Mittelalter

 

"Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen."


So und ähnlich kann Frau es in den Schriften berühmter Kirchenväter des Mittelalters lesen, die ihre männlichen Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren suchten.

Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet.


Der Mann hingegen ist wie geschaffen dafür, ein gottgefälliges Leben zu führen. Frauen sind ungebändigt, zügellos und widerspenstig und müssen erst vom Vater und später vom Ehemann "erzogen" werden, um Demut und Gehorsam zu lernen.
Besonders die Sexualität der Frau bedarf einer Reglementierung. Ihre Triebhaftigkeit, die den Mann stets ins Verderben zu führend droht, kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualität der Frau auf die Verpflichtung, für Nachwuchs zu sorgen, reduziert, und der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zugewiesen. Mit der Beschränkung auf den häuslichen Bereich ist der Ausschluß der Frau von öffentlichen Ämtern beschlossen.

Sie darf weder Richterin werden noch andere Herrschaftsbefugnisse erlangen. Versammlungen und freie Meinungsäußerungen sind ihr verboten. Nur als Frau, die Mann und Kinder umsorgt, wird ihr Anerkennung zuteil, ansonsten wird sie auf allen Gebieten minder bewertet.
Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand gemessen, und daran ist auch ihr Rechtsstatus geknüpft. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine gewisse Achtung erringen. Jungfräulichkeit stellt eine Art Ersatz für die Priesterschaft der Frau dar. Ledige Frauen und Witwen gelten als gottgefällig . Die Kirche lockt das Potential reicher Edelfrauen, die als Nonnen ihrem Kloster Finanzmittel zukommen ließen. Die Theologen des Mittelalters blieben bei ihrer frauenfeindlichen Darstellung und leiteten die Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel her. Sie argumentieren damit, daß Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und entbehrliche Rippe gebe Auskunft über die Wertigkeit der Frau als Gespielin und Unterhalterin des Mannes. Daß es ihr an Herz und Verstand fehle, konnte auch nur die Frau verführt werden, die Frucht des verbotenen Baumes zu kosten. Für diese Sünde sühnt sie mit den Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder. Die durch ihre Geschlechtsfunktion ermöglichte Läuterung der Frau ehrt sie, obwohl gerade ihre Geschlechtlichkeit immer wieder als das Sündhafte ihrer Existenz angesehen wird.

Frauen wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet, damit waren sie ihrem Manne Untertan.

Er hatte die Vormundschaft über die Frau, was sich besonders in Rechtsgelegenheiten auswirkte. Er hatte das alleinige Nutzungsrecht des Vermögens, das Recht die Frau zu züchtigen oder zu verstoßen.

Den adligen Frauen blieb die Möglichkeit ins Kloster zu gehen, als Kammerjungfer oder anderen Diensten am Hofe zu leben. Städterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen Schankmägde, Dienstboten oder Marketenderinnen ihren Unterhalt erwirtschaften. Nur wenige betätigten sich als Weise Frauen oder Hebammen. Den Bäuerinnen war es fast unmöglich einen Hof alleine zu bewirtschaften.

Die Ehe war im gesamten Mittelalter "in Mode". Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte sie zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik, um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch eine Ehe aneinander zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde keine Rücksicht genommen. Die standesgemäße Heirat war nahezu obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mußte sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begnügen. Für den Vater, der die Braut dem Bräutigam bei der Heiratszeremonie übergab, galt als oberstes Prinzip, die Tochter möglichst ehrenvoll zu verheiraten, denn bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als feste Verbündete betrachtet.
Die Verwandten der Frau und der Hofstaat überwachten das Eheleben der Paare - Ehe war eine öffentliche Angelegenheit. Während die Verwandten der Frau darauf achteten, dass der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es musste befürchtet werden, dass die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem "Nebenbuhler" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts. 

Adlige Männer verheirateten sich häufig neu - Überdruss oder eine veränderte politische Konstellation waren ausschlaggebend für die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgründe wurden Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalitäten festlegte, wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung die "Gerade", d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck und die Aussteuer mitnehmen.

Eine Frau, die Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, musste dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von den Richtern anerkannt. Dem Recht nach waren volljährige (18 Jahre), ledige Frauen und Witwen selbständig. Als Witwe konnte die Frau die Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein reiches Erbe erhalten hatten, mussten sich meistens neu verheiraten, um ihren Besitz zu schützen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine männlichen Erben mehr vorhanden waren. Üblicherweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Feudalgesellschaft.


Bildung und Freizeit der adligen Frau


Sticken, Weben, Reiten, Schachspielen, Singen, Tanzen, Gedichte vortragen und die Anwesenheit bei Ritterturnieren gehörten zu den Beschäftigungen der adligen Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten für die Unterhaltung und Friedfertigkeit der stets kampf- und streitbereiten Ritter zu sorgen, indem sich die Frauen immer zwischen die Ritter platzieren mußten. Im Mittelalter wurden adlige Frauen am Hofe als Friedensstifterinnen angesehen. Zur Ausbildung der Mädchen gehörte die Unterweisung in Religion, im Lesen und Schreiben. Bildung hatte jedoch keinen großen Stellenwert in der Feudalgesellschaft, wo Kampffähigkeit und Eroberungswille den Reichtum des Adels begründeten. Erst später - mit der Verbreitung des Schrifttums, wo "Beamte" (Ministeriale) aus dem Bürgertum aufgrund ihrer Kenntnisse den Adelstitel verliehen bekamen, betrachtete man/frau Bildung als Vorzug. Als Mitte des 12. Jahrhunderts die ersten Universitäten gegründet wurden, verweigerte man den Frauen den Zutritt.

 


Frauen in der Kirche

 

Im alten Testament war der Tempeldienst auf die männlichen Mitglieder der Gemeinde beschränkt.

Auch die Frühe christliche Gemeinde beschränkte sich auf die Ordination von männlichen Mitgliedern. Ganz einfach aus dem Verständnis dass Jesus zwölf männliche Apostel auserwählt hatte.

Historisch eindeutig nachweisbar ist eine Frauenordination für Priesterinnen jedenfalls nur in der Sekte der Montanisten. Dieses Faktum wurde auch in der zeitgenössischen Auseinandersetzung für die Verurteilung der Sekte maßgeblich herangezogen, andere historische Belege sind zumeist höchst unklar

Das geistliche Amt des Diakon stand Frauen schon zur Zeit des Neuen Testamentes offen.

Im westlichen Rom der Antike waren noch zu Beginn des dritten Jahrhunderts Frauen im liturgischen Dienst der Kirche tätig, wobei Witwen vom Diakonat ausgeschlossen und nur für den Gebetsdienst zugelassen waren. In der Byzantinischen Kirche gab es bis ins zwölfte Jahrhundert für Frauen die Weihe zur Diakonin analog zur Weihe zum Diakon.

 

Im Mittelalter gab es nur in einigen Sekten (z. B. Brüder und Schwestern des freien Geistes) zum Teil Tendenzen zur Frauenordination, doch war auch innerhalb häretischer Bewegungen jener Zeit weithin ein Konsens über die Ungültigkeit bzw. Unzulässigkeit der Frauenordination gegeben. Obwohl es im Zuge der Reformation zu einer fundamentalen Änderung im Verständnis der Ordination kam, wurde hinsichtlich der Frage einer Frauenordination die bisherige Praxis, ausschließlich Männer zu ordinieren, beibehalten. Überhaupt stand die Frauenordination aufgrund der in den christlich geprägten Gesellschaften bis ins 20. Jahrhundert hinein überall herrschenden Auffassung von der Verschiedenheit von Mann und Frau und den daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgaben der Geschlechter nicht zur Debatte.

Eine Ausnahme war die Heilsarmee, die seit ihrer Entstehung im 19. Jahrhundert Frauen in allen Ämtern zulässt.


Unter Berufung auf 1 Kor 14,34–36 EU lehnen die römisch-katholische Kirche (die im Übrigen auf die kirchliche Tradition verweist), die orthodoxe Kirche sowie die meisten evangelikalen Gemeinden die Frauenordination offiziell ab. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung wird der fehlende Auftrag von Jesus Christus genannt. Die Bibel berichtet, wie Jesus seine männlichen Jünger beruft und beauftragt. Dass zu diesem engsten Jüngerkreis auch Frauen gehörten, wird zwar von vielen Exegeten angenommen, aber im Text der Evangelien nicht ausdrücklich erwähnt.

 

 

Ich habe hier nur Daten und Fakten gesammelt um dem Interessierten Laien einen geschichtlichen Überblick zu verschaffen.

Ich erhebe damit weder den Anspruch auf uneingeschränkte historische Richtigkeit, noch gebe ich hier meine persönliche Meinung wieder.

codex Manesse
codex Manesse